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19-03-2024
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Internet-Bestellung

Wird Ware im Internet über unseren Shop bestellt, geht der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein sobald er nach Überprüfung seiner Daten den Button „Kaufpflichtige Bestellung absenden" betätigt. Eine Auftragsbestätigung wird automatisch generiert und dem Kunden per email zugeschickt.

Der Auftrag wird sofort an das Herstellerwerk geleitet. Die Freigabe der Produktion erfolgt nach Eingang der Anzahlung. Die Anzahlung kann nach der Bestellung per Paypall oder als Überweisung auf unser Geschäftskonto getätigt werden.

Für die Internetbestellung ist die Konfiguration als Bestellung gültig, alle Parameter wie Maße, Muster Farbe, Betriebsmöglichkeiten, Verlauf, Laufrichtung, werden durch den Konfigurator erfasst und in einer eventuellen Bestellung in den Warenkorb gelegt. Im Warenkorb hat der Kunde die Möglichkeit, die komplette Zusammenfassung nochmals auf Fehler zu überprüfen.

Sollte der Kund ergänzende Informationen, Maßänderungen oder zusätzlichen Wünsche im Feld Sonstiges eintragen, wird eine gesonderte Auftragsbestätigung manuell erstellt, diese wird innerhalb drei Tage per Post zugestellt.

Bestellung außer Konfigkurator

Die Bestellung erfolgt unmittelbar (siehe Absatz Angebot) nach der Bestätigung der Zaunaufteilung und Eingang der Anzahlung. Wird nur ein Schiebetor bestellt, genügt anstelle einer Zeichnung ein Laufrichtungsvordruck. Bei Bestellung von Zweiflügeltoren, Pforten, Pfosten sowie Klein- oder Ersatzteilen wird keine Zeichnung erstellt. Die Zaunaufteilung soll dem Käufer als Informationsmaterial über jeweilige Zaunanlage dienen. Es werden Höhe, Breite, und optische Darstellung (Bogenverlauf) angegeben. Mit der Bestellung einer Anlage bei Hoftor.Ch erlaubt uns der Kunde die Registrierung in der Firmenreferenzliste.

Schriftliches Angebot

Ein Angebot der Firma Hoftor.Ch bezieht sich auf Zaunsysteme, Toranlagen, Pforten, deren Zubehör und eventuelle Montagerarbeiten. Im Angebot werden Details wie Bemusterung, Art des Verlaufs (Bogen), Beschichtung, Höhe, Breite, Antriebe etc. beschrieben. Das Angebot wird zum Auftrag, sobald der Kunde dieses unterschrieben der Firma Hoftor.Ch zukommen lässt.

Zahlungsbedingungen

Bei der Bestellung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Bruttosumme des Produktes inklusive Lieferkosten fällig. Die verbleibenden 80 % müssen spätestens am Tag der Lieferung entrichtet werden! Ohne Bezahlung bzw. deren Nachweis wird nicht entladen! Eventuelles Montageentgelt wird direkt am Tage der Fertigstellung an den Montageleiter fällig. Wir akzeptieren Barzahlung, Vorkasse, Überweisung, Online-Überweisung, Paypal, EC, VISA, Maestro, und Mastercard. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum.

Der Preis enthält 8% Schweizerische Mehrwertsteuer.

Auch wenn es sich um Waren aus der EU handelt gilt für den Kunden der Preis inkl. Steuer und eventueller Zollgebühren. Diesbezüglich keine zusätzlichen Belastungen ! Wir erheben keine Zusatzgebühren für Zahlungen mit Karte oder Paypal.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt 6 bis max. 10 Wochen nach Eingang der Anzahlung. Wird die bestellte Ware- aus welchen Gründen auch immer- nicht abgenommen, fallen ab der fünfzehnten Kalenderwoche ab Bestellung (wenn nicht anders vertraglich vereinbart) wöchentliche Lagergebühren in Höhe von 98,- € brutto an! Drei bis vier Tage vor der Lieferung wird der Kunde über das Datum und die voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung informiert. Ein festgelegter Liefertermin kann durch höhere Gewalt bis zu max. 7 Werktagen verschoben werden. Der Kunde wird davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Die Lieferung erfolgt zur angegebenen Lieferadresse des Kunden. Die gelieferten Waren werden vom Lieferanten entladen und bis max. 10 Meter auf das Grundstück des Kunden verbracht. Sollte die bestellte Toranlage 4 Meter oder breiter sein, muss bei zur Entladung eine mechanische Hilfe oder zwei aktive Helfer zur Verfügung gestellt werden.

Der Lieferant und übernehmen nach der Entladung keine Haftung bei Diebstahl. Bei der Lieferung von Industrieschiebtoren muss ein Kran, Gabelstapler oder ähnliches Hebezeug zur Verfügung gestellt werden. Der Liefertermin ist nicht der Montagebeginn. Ein eventueller Montagetermin wird separat spätestens am Liefertag mit dem Kunden vereinbart.

Montage

Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zu Verfügung.

Bei Montagebeginn (1. Tag) werden den Technikern Leitungspläne über Medien, wie Telekomkabel, Wasser, Gas, Strom, Fernsehen etc. zur Verfügung gestellt. Stellt der Kunde bzw. Auftraggeber diese nicht bereit, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für evtl. Beschädigungen von Leitungen bzw. Rohren. Die Demontage von Altanlagen und deren Entsorgung, sowie die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten etc. gehört nicht zum Leistungsumfang sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Sind elektrische Antriebe, Sprechanlagen etc. im Angebot vorhanden, werden notwendige Kabel zum Bereich der Zaunanlage bzw. zu den Antrieben vom Auftraggeber oder einer von Ihm beauftragten Firma verlegt. Die Montage einer Zaun- oder Toranlage ist für normale Bodenverhältnisse, ohne Betonreste, alte Fundamente, Findlinge etc. berechnet (Bodengruppen 2 bis 4 nach DIN 18 196). Werden im Erdreich alte Betonreste, Streifenfundamente, Wurzeln oder Steine vorgefunden, kann die Montage abgebrochen werden. Nach eingehender Beratung mit dem Kunden und dem Montageteam wird ein neuer Montagepreis festgesetzt. Zur Montageleistung gehören: Einbetonieren aller Pfosten im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem Mauerwerk. Aushub und Erstellung eines Fundamentes für ein Schiebetor. Einbau aller Zaunfelder, Tore und Pforten sowie deren Einstellung bzw. Ausrichtung und gegebenenfalls elektrischer Anschluss. Anschluss aller elektrischen Komponenten (Ausnahme: Gegensprechanlagen) im Bereich der Zaunanlage von Hoftor.Ch sofern diese im Angebot enthalten sind. Es werden weder elektrische Fremdfabrikate angeschlossen (z. Bsp. Antriebe) noch vom Kunden bereitgestellte Briefkästen montiert! Der Anschluss der elektrischen Leitungen findet ausschließlich im Bereich der Zaunanlage und nicht im Hausinneren statt. (Ausnahme: Prestige-Videoanlage).

Fertigstellung und Abnahme

Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber und den Montageleiter. Die Zaunanlage wird voll funktionsfähig an den Kunden übergeben. Alle elektrischen Anschlüsse wie z.B. Antriebe, Klingel und / oder Sprechanlage (sofern sie im Hausinnern schon angeschlossen sind) werden auf Ihre Funktion hin überprüft. Der Montageleiter erstellt ein Übergabeprotokoll worin eventuelle Mängel festgehalten werden. Bei berechtigten Mängeln und Beanstandungen steht uns das Recht zu, den beanstandeten Gegenstand (auch mehrmals) nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift zurückzunehmen.

Garantie

Die Garantie auf alle elektrischen und mechanischen Bauteile des Produktes und den Aufbau durch die Firma Hoftor.Ch beträgt 2 Jahre (siehe DIN EN 13241-1). Die Herstellergarantie auf Rostbeständigkeit der Firma Wisniowski LTD auf feuerverzinkte Privat und Industriesysteme beträgt 2 Jahre, auf feuerverzinkte und pulverbeschichtete Privat-Systeme 10 Jahre. Auf verzinkte und Polyester beschichtete Industrieschiebetore mit der Typbezeichnung PI 130 und PI 200 5 Jahre und auf alle übrigen feuerverzinkte und Polyester beschichteten Industrieanlagen (PI 95, Pforten. Drehflügeltore, Gitterpaneele und Pfeiler) 10 Jahre. Bei Beanstandungen oder evtl. Qualitätszweifeln vom Auftraggeber kann auf dessen Kosten ein Sachverständiger für Stahl, Schlosserei und Schmiedetechnik bestellt werden. Dieser überprüft bei Bedarf die Qualitätsnormen und erlaubte Toleranzen. Die Firma Wisniowski arbeitet mit den höchsten Qualitätsnormen und Siegeln des Qualitätszertifikates ISO 9001. Hoftor.Ch versichert, dass die von uns vertriebenen Toranlagen den Europäischen Normen wie folgt gerecht werden: Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen nach PN-EN ISO 13920 - BH Längenmaße, Winkel, Form und Lage nach PN – EN 22768 – 1- c. Zinkschichten nach PN – EN ISO 1461. Anstrich nach den „Technischen Forderungen für Qualitätszeichen QUALICOAT für Farben Lacke und Pulverschichten” Alle Tore entsprechen der neuen Produktnorm und sind nach DIN EN 13241-1 Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001 hergestellt.

Torproduktnorm DIN EN 13241-1. Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der Toranlage verantwortlich. Deshalb ist in regelmäßigen Abständen (je nach Nutzungshäufigkeit und Einsatzgebiet, jedoch mindestens einmal jährlich) eine Prüfung und Wartung durch einen Sachkundigen vorzunehmen (Inspektion), sonst erlischt der Anspruch auf die Gewährleistung.

Kündigung, Storno eines Auftrages
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Die Firma
W.Ritta Hoftor.Ch
Berliner Chaussee 4
D-15834 Rangsdorf

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das eigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht. Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten oder
7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt. (5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 506 bis 512 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei Ratenlieferungsverträgen gelten Absatz 2 und § 312e Absatz 1 entsprechend.

Da es sich bei den Produkten von Hoftor.Ch um keine Standardwaren handelt, gibt es kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Alle bestellten Waren werden speziell nach Maß, Farbe, Laufrichtung und Ausstattung, es handelt sich hier um individuell kundenspezifische Bestellung.

! Bei Nichtabnahme der Ware wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Warenwertes festgelegt. Gerichtsstand im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr ist für beide Teile das Amtsgericht Zossen oder Luckenwalde, auch für Wechsel.

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